Kurz gesagt
Die Ersteinschätzung vergleicht Ihre Angaben zu Objekt, Ort, Fläche, Baujahr, Zustand und Besonderheiten mit tatsächlich bezahlten Preisen für ähnliche Objekte in Ihrer Region. Hauptquelle ist der Thurgauer Eigenheim-Index, ergänzt um die kantonale Statistik und unsere Beobachtung des regionalen Marktes. Das Ergebnis ist eine begründete Spanne mit Datum, keine Zahl auf den Franken genau. Die Einschätzung ist eine Orientierung für Ihre Entscheidung und kein Verkehrswertgutachten einer Fachperson.
Datenquellen, auf die wir uns stützen
An erster Stelle steht der Thurgauer Eigenheim-Index. Die Thurgauer Kantonalbank lässt ihn zweimal jährlich vom IAZI berechnen, einem Institut, das Immobilienpreise schweizweit auswertet. Der Index beruht auf der hedonischen Methode: Tatsächlich vollzogene Handänderungen werden in ihre Merkmale zerlegt, etwa Lage, Fläche, Alter und Ausbau, sodass sich für ein definiertes Musterobjekt ein Preis je Ort ableiten lässt. Basisjahr ist 1998, die Werte sind nominal, also ohne Berücksichtigung der Teuerung. Die Ausgabe Frühling 2026 umfasst Daten bis zum 31. März 2026 und weist für Eigenheime im Kanton einen Anstieg von 4,5 % in zwölf Monaten aus (Stand April 2026). Quelle: TKB/IAZI Thurgauer Eigenheim-Index Frühling 2026, Seiten 3 und 10, Stand April 2026
An zweiter Stelle stehen die Daten des Amts für Daten und Statistik des Kantons Thurgau: Bevölkerung und Altersstruktur je Gemeinde, Wohneigentumsquote, Gebäude- und Wohnungsbestand, Bautätigkeit und Leerwohnungsziffer. Sie sagen nichts über Ihr Haus, aber viel über Angebot und Nachfrage in Ihrer Gemeinde. Am 1. Juni 2026 standen im Kanton 1,10 % der Wohnungen leer, im Bezirk Frauenfeld nur 0,91 % (Stand Juni 2026). Quelle: Amt für Daten und Statistik Thurgau, Leerwohnungen, Stichtag 1.6.2026
An dritter Stelle, und nur als Orientierung, stehen Quadratmeterpreise von Immobilienportalen. Sie entstehen aus Inseraten und Modellrechnungen, nicht aus bezahlten Preisen, und weichen zwischen den Anbietern für dieselbe Gemeinde teils um mehr als zehn Prozent voneinander ab (Stand September 2026). Wir nutzen sie, um Grössenordnungen zu prüfen, nie als Wert Ihres Objekts. Quelle: RealAdvisor, Immobilienpreise pro m² Kanton Thurgau, September 2026
Was wir aus Ihren Angaben ableiten
Der Objekttyp legt den Rahmen fest: Einfamilienhaus, Doppel- oder Reihenhaus, Eigentumswohnung, Mehrfamilienhaus oder Grundstück werden je anders bewertet. Postleitzahl und Ort ordnen Ihr Objekt einem Bezirk und einer Preisregion zu. Wohnfläche, Grundstückfläche, Zimmerzahl und Baujahr bilden das Gerüst des Vergleichs mit dem Musterobjekt des Index.
Zustand und Renovationen verschieben den Wert nach oben oder unten. Ein Haus, dessen Heizung, Fenster und Dach in den letzten Jahren erneuert wurden, steht anders da als dasselbe Haus im Ursprungszustand. Besonderheiten wie Garage, Aussicht, Seesicht, Garten, Pool, Einliegerwohnung, Lift oder Terrasse fliessen als Zu- oder Abschläge ein. Bei Eigentumswohnungen kommen Erneuerungsfonds, Wertquote und Reglement dazu, sobald Sie uns diese Angaben machen; Details dazu auf der Seite Eigentumswohnung bewerten.
Der Grund Ihrer Anfrage verändert die Einschätzung nicht, er verändert nur das Gespräch beim Termin. Wer bald verkaufen will, bespricht dort Zeitplan, Unterlagen und Angebotspreis; wer den Verkauf erst in ein bis zwei Jahren plant, erhält die Einschätzung und einen Fahrplan bis dahin.
Warum das Ergebnis eine Spanne ist
Kein Haus gleicht dem anderen, und kein Käufer dem anderen. Der Preis, der am Ende bezahlt wird, hängt auch davon ab, wie viele Interessenten gerade suchen, wie das Objekt präsentiert wird und wie viel Zeit der Verkäufer hat. Eine einzelne Zahl würde eine Genauigkeit vortäuschen, die aus Formularangaben nicht zu haben ist. Die Spanne zeigt stattdessen, wo Ihr Objekt im regionalen Vergleich steht und wie gross der Spielraum ist.
Beispiel zur Illustration: Das Musterhaus des Index kostet im Bezirkshauptort Weinfelden CHF 1'578'000, in zahlreichen Gemeinden desselben Bezirks aber nur rund CHF 1'300'000 (Stand April 2026). Schon die Frage, ob ein Haus im Hauptort oder in einer Nachbargemeinde steht, bewegt den Wert um mehrere hunderttausend Franken. Zustand und Ausbau kommen noch dazu.
Die Spanne wird enger, wenn wir das Objekt persönlich einschätzen und Unterlagen wie Pläne, Baubeschrieb und Renovationsbelege einsehen können. Quelle: TKB/IAZI Thurgauer Eigenheim-Index Frühling 2026, Seite 7, Stand April 2026
Ersteinschätzung, persönliche Einschätzung, Gutachten einer Fachperson
Die drei Stufen unterscheiden sich in Aufwand, Genauigkeit und Zweck. Die Ersteinschätzung ist eine Orientierung aus Ihren Angaben und den Marktdaten. Die persönliche Marktwerteinschätzung berücksichtigt Lage, Zustand, Ausbau und Besonderheiten vor Ort und eignet sich als Grundlage für einen Verkaufsentscheid. Ein Verkehrswertgutachten erstellt eine dafür qualifizierte Fachperson nach anerkannten Standards; es wird gebraucht, wenn Dritte eine belastbare Zahl verlangen, etwa Banken, Gerichte, Erbengemeinschaften oder die Steuerbehörde bei Einsprachen. Wir erstellen keine Gutachten und nennen die Ersteinschätzung nicht so.
| Ersteinschätzung über das Formular | Persönliche Marktwerteinschätzung | Verkehrswertgutachten | |
|---|---|---|---|
| Was es ist | Sie beschreiben Ihr Objekt online, wir ordnen es beim Termin vor Ort in eine Spanne ein | Detaillierte Einschätzung mit Lage, Zustand, Ausbau und Besonderheiten, als Vertiefung nach dem ersten Termin | Formelle Bewertung durch eine qualifizierte Fachperson, zum Beispiel für Bank, Gericht oder Erbteilung |
| Ergebnis | Wertspanne mit Begründung und Datum | Begründete Werteinschätzung mit Vergleichsobjekten | Schriftliches Gutachten mit Verkehrswert |
| Kosten | kostenlos | kostenlos, unverbindlich | kostenpflichtig, je nach Fachperson |
| Dauer | wenige Minuten Eingabe, Rückruf innerhalb von wenigen Tagen, Termin vor Ort nach Absprache | ein weiterer Termin vor Ort | mehrere Tage bis Wochen |
| Wofür geeignet | erste Orientierung, Entscheidung vorbereiten | Angebotspreis festlegen, Optionen abwägen | formelle Anlässe, bei denen ein Verkehrswert verlangt wird |
| Wer es liefert | wir, auf Basis Ihrer Angaben und beim Termin vor Ort | wir, im persönlichen Gespräch | eine qualifizierte Fachperson; wir vermitteln auf Wunsch den Kontakt |
Kostenlos und unverbindlich. Innerhalb von wenigen Tagen rufen wir Sie an und vereinbaren einen Termin vor Ort für die Ersteinschätzung. Verkauf noch nicht entschieden? Die Bewertung verpflichtet Sie zu nichts.
Immobilienwert unverbindlich einschätzenGrenzen der Ersteinschätzung
Für einige Objekte reicht der Vergleich mit einem Musterobjekt nicht. Mehrfamilienhäuser werden über den Ertrag bewertet, also über die erzielbaren Mieten, und brauchen den Mieterspiegel. Bauland hängt von Zone, Ausnützung und Erschliessung ab. Liegenschaften mit Baurecht, Nutzniessung, Wohnrecht oder ungewöhnlichen Dienstbarkeiten, denkmalgeschützte Gebäude oder Liebhaberobjekte lassen sich nur persönlich einordnen. In diesen Fällen sagen wir das offen und nennen keine Spanne aus dem Formular.
Die Ersteinschätzung ist ausserdem keine Rechts- oder Steuerberatung. Was der Verkauf kostet und wie die Grundstückgewinnsteuer im Thurgau berechnet wird, erklären wir mit Quellen und dem offiziellen Rechner des Kantons auf den Seiten Haus verkaufen im Thurgau und Grundstückgewinnsteuer im Thurgau; die verbindliche Berechnung macht die Steuerverwaltung oder eine Fachperson.
Wie aktuell die Zahlen sind
Der Eigenheim-Index erscheint im Frühling und im Herbst. Wir übernehmen jede neue Ausgabe in unsere Vergleichswerte und aktualisieren die Seite Immobilienmarkt Thurgau. Zinsangaben und Statistiken tragen immer ein Datum, weil sie schnell altern. Jede Seite dieser Website zeigt unten, wann sie zuletzt geprüft wurde. Wie wir mit Ihren Angaben umgehen, steht in der Datenschutzerklärung.
Häufige Fragen
Wie genau ist eine Online-Immobilienbewertung?
Sie ordnet ein Objekt in eine Spanne ein und ist so genau, wie es die Angaben zulassen. Lage, Fläche, Baujahr und Zustand lassen sich gut erfassen, Ausbauqualität, Aussicht, Lärm oder ein besonderer Grundriss nur begrenzt. Deshalb ist die Ersteinschätzung ein Ausgangspunkt, den eine persönliche Einschätzung vor Ort verfeinert.
Welche Angaben braucht man für eine Immobilienbewertung?
Objekttyp, Postleitzahl und Ort, Wohnfläche, Grundstückfläche, Zimmerzahl, Baujahr, Zustand, grössere Renovationen mit Jahr und Besonderheiten wie Garage, Aussicht oder Einliegerwohnung. Unterlagen wie Grundbuchauszug oder Pläne sind für die Ersteinschätzung nicht nötig.
Was ist der Unterschied zwischen Marktwert, Verkehrswert und Verkaufspreis?
Der Marktwert ist der Preis, der unter normalen Umständen am Markt erzielbar wäre. Verkehrswert meint dasselbe, wird aber auch für den amtlichen Steuerwert des Kantons verwendet, der davon abweicht. Der Verkaufspreis ist der Betrag, der am Ende tatsächlich im Kaufvertrag steht. Der Ratgeber Marktwert, Verkehrswert und Verkaufspreis erklärt die Unterschiede ausführlich.
Soll ich meine Immobilie bewerten lassen, obwohl ich noch nicht verkaufen will?
Ja, wenn der Wert Ihnen bei einer Entscheidung hilft, etwa bei der Frage nach einer Renovation, bei der Planung im Ruhestand oder in einer Erbengemeinschaft. Die Bewertung löst keinen Verkaufsprozess aus, und wer als Grund „nur neugierig" angibt, erhält die Einschätzung und sonst keine Kontaktaufnahme.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Steuersätze, Gebühren und Gesetze ändern sich; massgebend sind die amtlichen Quellen. Für die konkrete Berechnung in Ihrem Fall wenden Sie sich an die Steuerverwaltung des Kantons Thurgau, das zuständige Grundbuchamt und Notariat oder eine Fachperson.
Zuletzt geprüft: . Quellen und Stand stehen bei den jeweiligen Zahlen.