
Kurz gesagt
Für eine erste Einschätzung genügen sieben Angaben: Objekttyp, PLZ und Ort, Wohn- und Grundstücksfläche, Baujahr, Zustand, Renovationen der letzten Jahre und Besonderheiten wie Aussicht, Garage oder Lärm. Unterlagen wie Grundbuchauszug oder Pläne braucht es im ersten Schritt nicht. Ungefähre Werte reichen, genauer wird es beim Termin vor Ort. Die Angaben dienen nur Ihrer Bewertungsanfrage, und aus dem Erstkontakt entstehen weder Kosten noch Verpflichtungen.
Welche Angaben braucht eine Bewertung mindestens?
Mindestens braucht es sieben Angaben zum Objekt: was es ist, wo es steht, wie gross es ist, wie alt es ist, in welchem Zustand es ist, was erneuert wurde und was es besonders macht. Dazu kommen Ihre Kontaktangaben, damit wir Sie für den Termin erreichen. Mehr ist für den Einstieg nicht nötig.
| Angabe | Was gemeint ist | Warum sie zählt |
|---|---|---|
| Objekttyp | Einfamilienhaus, Eigentumswohnung, Mehrfamilienhaus oder Grundstück | Für Häuser und Wohnungen gelten andere Vergleichsobjekte und andere Preistreiber. |
| PLZ und Ort | Gemeinde, auf Wunsch mit Strasse | Die Lage erklärt oft den grössten Teil der Unterschiede zwischen zwei ähnlichen Häusern. |
| Fläche | Nettowohnfläche, bei Häusern zusätzlich die Grundstücksfläche | Die Grösse ist neben der Lage der wichtigste Massstab für den Vergleich. |
| Baujahr | Jahr der Erstellung, bei grossen Umbauten auch das Umbaujahr | Es zeigt, welche Bauteile ihre übliche Lebensdauer erreichen und wann Erneuerungen anstehen. |
| Zustand | Ihre Einschätzung: neuwertig, gepflegt oder renovationsbedürftig | Kaufinteressenten rechnen anstehende Investitionen vom Preis ab. |
| Renovationen | Was wann erneuert wurde: Dach, Fenster, Heizung, Küche, Bad | Eine neue Heizung oder ein neues Dach verändert das Bild eines älteren Hauses deutlich. |
| Besonderheiten | Seesicht, Garage, Garten, Wohnrecht, Hanglage, Lärm | Sie erklären, warum ein Objekt vom Durchschnitt abweicht, nach oben oder nach unten. |
Die Nettowohnfläche ist die nutzbare Wohnfläche ohne Wände, Keller und Estrich. Ungefähre Angaben genügen überall. Wer die Fläche nicht genau kennt oder das Baujahr nur aus der Erinnerung, schreibt eine Schätzung. Das ist besser als ein leeres Feld, und beim Termin vor Ort wird ohnehin alles gemeinsam angeschaut.
Warum ist die Lage so wichtig für den Wert?
Weil dasselbe Haus je nach Gemeinde sehr unterschiedlich viel wert ist. PLZ und Ort sind deshalb die Angabe, die für eine erste Einordnung am meisten verrät. Ohne Ortsangabe lässt sich kein sinnvoller Vergleich ziehen.
Wie stark die Lage zählt, zeigt der Thurgauer Eigenheim-Index der TKB mit dem IAZI (Stand April 2026). Das Musterhaus des Index, ein freistehendes, acht Jahre altes Einfamilienhaus mit 180 m² Wohnfläche auf 600 m² Land, kostet in Kreuzlingen rund CHF 1'909'000, in Münchwilen rund CHF 1'470'000. Zwischen den günstigsten und den teuersten Ortschaften im Kanton liegt für ein identisches Haus laut Index rund eine Million Franken. Quelle: TKB/IAZI Thurgauer Eigenheim-Index Frühling 2026, Stand April 2026
Innerhalb einer Gemeinde zählt zusätzlich die Mikrolage, also die unmittelbare Umgebung: Sicht auf den Bodensee oder den Untersee, die Nähe zu Bahnhof und Schule, eine ruhige Quartierstrasse oder eine Hauptstrasse vor dem Haus. Solche Details gehören ins Feld Besonderheiten. Wie sich die Preise in den fünf Bezirken entwickeln, zeigt die Übersicht zum Immobilienmarkt Thurgau.
Kostenlos und unverbindlich. Innerhalb von wenigen Tagen rufen wir Sie an und vereinbaren einen Termin vor Ort für die Ersteinschätzung. Verkauf noch nicht entschieden? Die Bewertung verpflichtet Sie zu nichts.
Immobilienwert unverbindlich einschätzenWie genau muss man Fläche, Baujahr und Zustand kennen?
So genau, wie Sie es ohne Suchen wissen. Eine ungefähre Wohnfläche und ein ungefähres Baujahr genügen für die erste Einordnung. Wichtiger als Präzision ist, dass die Angaben ehrlich sind.
Bei der Fläche werden oft Wohnfläche und Grundstücksfläche verwechselt. Die Wohnfläche umfasst die Räume, in denen Sie wohnen, die Grundstücksfläche das ganze Land samt Garten und Vorplatz. Bei einem Einfamilienhaus zählen beide, bei einer Eigentumswohnung vor allem die Wohnfläche. Die Grundstücksfläche steht im Grundbuchauszug oder auf dem Geoportal des Kantons. Worauf es bei Häusern sonst ankommt, erklärt die Seite Haus bewerten im Thurgau.
Bei Eigentumswohnungen, rechtlich Stockwerkeigentum, hilft zusätzlich ein Hinweis auf den Erneuerungsfonds. Das ist die gemeinsame Rücklage der Eigentümergemeinschaft für künftige Sanierungen am Gebäude. Mehr dazu auf der Seite Eigentumswohnung bewerten im Thurgau.
Beim Zustand zählt Ihre ehrliche Sicht. Wer den Zustand zu gut beschreibt, baut eine Erwartung auf, die ein späterer Verkauf nicht einlöst, und das Objekt bleibt länger im Angebot. Wer zu streng urteilt, riskiert eine zu tiefe Spanne. Bei Renovationen helfen Jahr und Umfang: «Heizung 2019 ersetzt, Bad 2015 erneuert» sagt mehr als «teilweise renoviert».
Welche Unterlagen braucht man für den ersten Schritt?
Keine. Für die Anfrage laden Sie nichts hoch und schicken nichts ein. Unterlagen werden erst wichtig, wenn Sie nach dem Termin vor Ort weitergehen möchten, etwa für eine detailliertere Einschätzung oder einen Verkauf. Es lohnt sich trotzdem zu wissen, wo die wichtigsten Dokumente liegen. Später gefragt sind typischerweise:
- der Grundbuchauszug, der amtliche Nachweis über Eigentum, Dienstbarkeiten wie Wegrechte und Grundpfandrechte, erhältlich beim Grundbuchamt des Bezirks in Arbon, Frauenfeld, Kreuzlingen, Münchwilen oder Weinfelden;
- Pläne, Grundrisse und Baubewilligungen aus der eigenen Ablage oder vom Bauamt der Gemeinde;
- die Unterlagen der Gebäudeversicherung Thurgau mit dem Versicherungswert des Gebäudes;
- Rechnungen für wertvermehrende Investitionen, also Arbeiten, die das Haus verbessert haben (reiner Unterhalt zählt nicht dazu); sie spielen bei einem Verkauf für die Grundstückgewinnsteuer im Thurgau eine Rolle;
- bei Eigentumswohnungen das Reglement, die Protokolle der Eigentümerversammlungen und der Stand des Erneuerungsfonds.
Den Steuerwert aus der Steuererklärung, im Thurgau amtlicher Verkehrswert genannt, können Sie angeben, wenn Sie ihn zur Hand haben. Er ist aber eine steuerliche Grösse und kein Marktwert: Laut Steuerverwaltung liegt er bei Einfamilienhäusern typischerweise unter dem Kaufpreis. Quelle: Steuerverwaltung Thurgau, FAQ Grundeigentum, Stand September 2026. Wie sich die verschiedenen Werte unterscheiden, erklärt der Ratgeber Marktwert, Verkehrswert und Verkaufspreis.
Was passiert mit meinen Angaben nach dem Absenden?
Ihre Angaben werden ausschliesslich für Ihre Bewertungsanfrage verwendet und nur an das Partnerbüro aus unserem Netzwerk, an niemanden sonst, weitergegeben. Es folgen keine Werbung für Hypotheken, Versicherungen oder Anlagen und keine Anrufe von Dritten. Die Daten werden in der Schweiz gespeichert.
Innerhalb weniger Tage rufen wir Sie an und vereinbaren einen Termin vor Ort, dort erhalten Sie die Ersteinschätzung als Spanne. Eine Einschätzung per E-Mail gibt es nicht, weil Zustand, Ausbau und Umgebung erst vor Ort richtig sichtbar werden.
Aus dem Erstkontakt entstehen keine Kosten und keine Verpflichtungen. Sie entscheiden, wie es weitergeht, und wir informieren Sie über jeden Schritt und allfällige Kosten vorab. Wie die Bearbeitung im Einzelnen abläuft, steht unter Was nach der Anfrage passiert, die Details zur Datenbearbeitung in der Datenschutzerklärung.
Wie genau wird eine Einschätzung mit so wenigen Angaben?
Genau genug für eine Orientierung, aber nicht auf den Franken. Aus sieben Angaben entsteht eine Spanne, kein einzelner Betrag. Je vollständiger und ehrlicher die Angaben, desto enger wird die Spanne.
Der Vorteil: Sie erhalten eine Einordnung, ohne Dokumente zu suchen und ohne sich zu etwas zu verpflichten. Der Nachteil: Was sich nur vor Ort zeigt, etwa die Qualität des Ausbaus, Feuchtigkeit im Keller oder die Aussicht aus dem Wohnzimmer, fehlt in reinen Formularangaben. Deshalb erhalten Sie die Spanne beim Termin vor Ort und nicht aus einem Rechner. Wo reine Online-Rechner an Grenzen stossen, zeigt der Ratgeber Wie genau ist eine Online-Immobilienbewertung?
Die Ersteinschätzung ist eine marktbasierte Orientierung und kein Gutachten. Braucht eine Bank, ein Gericht oder eine Erbengemeinschaft einen belastbaren Wert, erstellt ihn eine entsprechend qualifizierte Fachperson als Verkehrswertgutachten. Wie die Ersteinschätzung entsteht, beschreibt die Seite Methodik der Ersteinschätzung.
Häufige Fragen
Ist der Steuerwert meiner Liegenschaft der Marktwert?
Nein. Der Steuerwert, im Thurgau amtlicher Verkehrswert genannt, dient der Besteuerung und wird nach einer kantonalen Methode festgelegt. Laut Steuerverwaltung Thurgau liegt er bei Einfamilienhäusern typischerweise unter dem Kaufpreis. Für eine Einschätzung des heutigen Marktwerts ist er deshalb nur ein Anhaltspunkt.
Soll ich meine Immobilie bewerten lassen, obwohl ich noch nicht verkaufen will?
Das kann sinnvoll sein, etwa für die Planung im Alter, eine Erbregelung oder einfach, um Klarheit zu haben. Eine Ersteinschätzung verpflichtet Sie zu nichts. Welche Gründe dafür sprechen und was dagegen, zeigt der Ratgeber Bewerten lassen ohne Verkaufsabsicht.
Was kostet es, ein Haus schätzen zu lassen?
Aus dem Erstkontakt und dem Termin mit der Ersteinschätzung entstehen keine Kosten und keine Verpflichtungen. Ein Verkehrswertgutachten einer qualifizierten Fachperson ist eine eigene, kostenpflichtige Leistung, deren Preis vom Aufwand abhängt. Falls ein solcher Schritt für Sie in Frage kommt, werden Sie vorab über die Kosten informiert.
Welche Unterlagen brauche ich für den Verkauf?
Für einen Verkauf sind unter anderem ein aktueller Grundbuchauszug, Pläne, die Unterlagen der Gebäudeversicherung und die Belege für wertvermehrende Investitionen gefragt, bei Eigentumswohnungen zusätzlich Reglement und Stand des Erneuerungsfonds. Für die Bewertungsanfrage braucht es keine dieser Unterlagen. Wie ein Verkauf im Kanton abläuft, beschreibt die Seite Haus verkaufen im Thurgau.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Steuersätze, Gebühren und Gesetze ändern sich; massgebend sind die amtlichen Quellen. Für die konkrete Berechnung in Ihrem Fall wenden Sie sich an die Steuerverwaltung des Kantons Thurgau, das zuständige Grundbuchamt und Notariat oder eine Fachperson.
Geschrieben und geprüft von der Redaktion von Immobilienbewertung Thurgau.
Transparenzhinweis: Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung Künstlicher Intelligenz erstellt und vor der Veröffentlichung redaktionell gegen die genannten Quellen geprüft (Kanton Thurgau, Bund, TKB/IAZI). Abbildungen sind teilweise KI-generierte Symbolbilder. Massgeblich sind die aktuellen Originalquellen.
Zuletzt geprüft: . Quellen und Stand stehen bei den jeweiligen Zahlen.