
Kurz gesagt
Eine Online-Immobilienbewertung liefert eine grobe Grössenordnung, keinen Preis. Die Rechner stützen sich auf statistische Modelle aus Inseraten und Verkäufen. Sie kennen weder den Zustand Ihres Hauses noch den Ausbau, die Aussicht oder die Besonderheiten der Parzelle. Wie gross die Abweichung im Einzelfall ist, lässt sich nicht seriös in Prozent angeben. Für eine erste Orientierung genügt ein Online-Wert. Wenn Sie einen Angebotspreis festlegen oder eine Erbteilung oder Scheidung ansteht, braucht es eine Einschätzung vor Ort. Bei Erbteilung oder Scheidung ist oft ein Verkehrswertgutachten einer qualifizierten Fachperson der richtige Weg.
Wie genau ist eine Online-Immobilienbewertung?
Eine Online-Bewertung ist so genau wie die Angaben, die Sie eingeben, und die Vergleichsobjekte, die das Modell kennt. Für eine erste Grössenordnung taugt sie, als Grundlage für einen Verkaufspreis oder eine Erbteilung nicht. Eine belastbare Prozentangabe zur Abweichung gibt es nicht, weil sie von Objekt zu Objekt stark schwankt.
Wie stark allein die Lage zählt, zeigt der Thurgauer Eigenheim-Index der TKB mit IAZI (Stand April 2026). Das Musterhaus mit 180 m² Wohnfläche und 600 m² Land kostet im Bezirkshauptort Kreuzlingen rund CHF 1'909'000, in Münchwilen rund CHF 1'470'000. Zwischen den günstigsten und den teuersten Ortschaften des Kantons liegt für ein identisches Haus rund eine Million Franken. Quelle: TKB/IAZI Thurgauer Eigenheim-Index Frühling 2026, Stand April 2026
Ein Rechner kennt die Gemeinde und oft auch die Strasse. Er sieht aber meist nicht, ob Ihr Haus in Kreuzlingen Seesicht hat, in Frauenfeld an einer belebten Kantonsstrasse steht oder in Münchwilen ruhig am Siedlungsrand liegt. Genau solche Unterschiede können auch innerhalb einer Gemeinde viel ausmachen. Welche Faktoren den Wert eines Hauses bestimmen, erklären wir auf der Seite Haus bewerten im Thurgau, für Eigentumswohnungen unter Eigentumswohnung bewerten im Thurgau.
Wie berechnet ein Online-Rechner den Wert einer Immobilie?
Ein Online-Rechner vergleicht Ihre Eckdaten mit Daten ähnlicher Objekte und leitet daraus einen Wert ab. Viele Modelle arbeiten hedonisch. Das heisst, sie zerlegen Preise in einzelne Merkmale wie Wohnfläche, Baujahr und Lage und schätzen, was jedes Merkmal im Durchschnitt wert ist. Heraus kommt ein statistischer Wert für ein typisches Objekt mit Ihren Eckdaten, nicht für Ihr konkretes Haus.
Die Quadratmeterpreise der Portale beruhen auf unterschiedlichen Daten (Stand September 2026): RealAdvisor rechnet mit einem Modell aus Inseraten, historischen Verkäufen, Bewertungen und Geodaten, Homegate wertet Inserate der letzten 12 bis 36 Monate aus. Inserate zeigen Angebotspreise, also was Verkäufer verlangen, und nicht, was am Ende beim Notariat beurkundet wird.
Wie weit Portale auseinanderliegen können, zeigt Frauenfeld. RealAdvisor nennt im Schnitt CHF 8'187 pro Quadratmeter (Stand September 2026), Homegate CHF 9'000 pro Quadratmeter (Stand 25.09.2026). Beide Zahlen geben eine Orientierung für die Gemeinde, sagen aber nichts Verlässliches über ein einzelnes Haus. Quelle: RealAdvisor, Immobilienpreise Frauenfeld, Stand September 2026, Quelle: Homegate, Immobilienpreise Frauenfeld, Stand 25.09.2026
Kostenlos und unverbindlich. Innerhalb von wenigen Tagen rufen wir Sie an und vereinbaren einen Termin vor Ort für die Ersteinschätzung. Verkauf noch nicht entschieden? Die Bewertung verpflichtet Sie zu nichts.
Immobilienwert unverbindlich einschätzenWas kann ein Online-Rechner nicht erkennen?
Ein Online-Rechner erkennt alles nicht, was man nur vor Ort sieht: den Zustand, die Qualität des Ausbaus, die Mikrolage und die Rechte am Grundstück. Die folgende Übersicht zeigt, wo die Grenzen liegen und was bei einem Termin vor Ort dazukommt.
| Faktor | Online-Rechner | Termin vor Ort |
|---|---|---|
| Wohnfläche, Zimmer, Baujahr | übernimmt Ihre Angaben ungeprüft | werden geprüft und mit den Plänen abgeglichen |
| Lage | grob über Adresse und Geodaten | Besonnung, Aussicht, Lärm und Umgebung werden beurteilt |
| Zustand und Renovationen | kaum oder nur als Selbstangabe | Dach, Fenster, Heizung, Küche und Bäder werden angeschaut |
| Ausbau und Besonderheiten | meist nicht erfassbar | Einliegerwohnung, Wintergarten, Riegelbau, Seesicht |
| Grundstück und Rechte | Fläche, falls angegeben | Dienstbarkeiten, Ausnützung, Einträge im Grundbuch |
| Ergebnis | Modellwert ohne Begründung | Spanne mit nachvollziehbarer Begründung |
Wann reicht eine Online-Bewertung nicht aus?
Eine Online-Bewertung reicht nicht mehr, sobald von dem Wert eine Entscheidung mit Folgen abhängt. Das ist zum Beispiel der Fall bei einem Angebotspreis, einer Erbteilung oder einer Scheidung. Dann sollte jemand das Objekt gesehen haben.
Beim Verkauf kann ein zu tiefer Wert dazu führen, dass Sie unter dem Marktwert verkaufen. Ein zu hoher Wert kann das Objekt monatelang unverkauft im Inserat stehen lassen, bis der Preis gesenkt wird. Beides lässt sich mit einer Zahl aus dem Rechner kaum vermeiden. Was bei einem Verkauf im Kanton auf Sie zukommt, zeigt die Seite Haus verkaufen im Thurgau: Wert, Ablauf, Kosten.
Bei Erbschaft und Scheidung zählt der Verkehrswert. Das Zivilgesetzbuch sieht vor, dass Grundstücke bei der Erbteilung zum Verkehrswert im Zeitpunkt der Teilung angerechnet werden (Art. 617 ZGB). Einigen sich die Erben nicht, schätzen amtlich bestellte Sachverständige (Art. 618 ZGB). Auch bei der güterrechtlichen Auseinandersetzung werden Vermögenswerte zum Verkehrswert eingesetzt (Art. 211 ZGB). In solchen Fällen ist oft ein Verkehrswertgutachten einer qualifizierten Fachperson der richtige Weg. Quelle: Schweizerisches Zivilgesetzbuch, Fassung 23.01.2023. Mehr dazu im Ratgeber Haus geerbt: behalten, vermieten oder verkaufen?
Auch bei besonderen Objekten stossen Rechner schnell an Grenzen. Dazu gehören ein Riegelhaus im Seerücken, ein Grundstück mit Seeanstoss am Bodensee, ein älteres Bauernhaus mit Umschwung und ein Mehrfamilienhaus. Für solche Liegenschaften gibt es wenige vergleichbare Verkäufe, und das Modell rechnet mit Durchschnitten, die nicht passen.
Warum ist der Steuerwert nicht dasselbe wie der Online-Wert?
Der Steuerwert (amtlicher Verkehrswert) ist eine steuerliche Grösse, kein Verkaufspreis. Die Steuerverwaltung des Kantons Thurgau hält fest, dass der amtliche Verkehrswert bei Einfamilienhäusern typischerweise unter dem Kaufpreis liegt. Quelle: Steuerverwaltung Thurgau, FAQ Grundeigentum
Der amtliche Wert entsteht aus dem Ertragswert und dem Realwert. Der Ertragswert ist der kapitalisierte Mietwert, der Realwert setzt sich aus Land- und Bauwert zusammen. Grundlage für Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen ist die Thurgauer Marktmietwertstatistik, und die Werte werden jährlich indexiert. Quelle: Thurgauer Steuerpraxis StP 43 Nr. 3, Version 2024-01
Wenn Sie Steuerwert, Online-Wert und eine Einschätzung vor Ort nebeneinanderlegen, sehen Sie drei Zahlen mit drei verschiedenen Zwecken. Welcher Wert wofür zählt, erklärt der Beitrag Marktwert, Verkehrswert und Verkaufspreis: Was ist der Unterschied?
Wie entsteht bei uns die Ersteinschätzung, und wer sieht Ihre Angaben?
Bei uns entsteht die Ersteinschätzung nicht am Bildschirm, sondern beim Termin vor Ort. Sie nennen uns über das Formular die Eckdaten Ihrer Liegenschaft. Innerhalb weniger Tage rufen wir Sie an und vereinbaren einen Termin vor Ort, dort erhalten Sie die Ersteinschätzung als Spanne.
Wir geben bewusst eine Spanne an statt einer einzelnen Zahl, weil jeder Wert auf Annahmen beruht und diese offen auf dem Tisch liegen sollen. Die Ersteinschätzung ist eine marktbasierte Orientierung und kein Gutachten. Wie sie zustande kommt, beschreiben wir auf der Seite Wie die Ersteinschätzung entsteht.
Ihre Angaben gehen nur an das Partnerbüro aus unserem Netzwerk, an niemanden sonst. Wir nutzen sie ausschliesslich für Ihre Bewertungsanfrage. Die Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.
Aus dem Erstkontakt entstehen Ihnen keine Kosten und keine Verpflichtungen. Sie entscheiden, wie es weitergeht, und wir informieren Sie über jeden Schritt und allfällige Kosten vorab. Was nach dem Termin passiert, zeigt die Seite Was nach der Bewertung passiert. Ob Sie später behalten, vermieten oder verkaufen, können Sie im Entscheidungs-Hub verkaufen oder behalten in Ruhe abwägen.
Häufige Fragen
Welche Angaben braucht man für eine Immobilienbewertung?
Für eine erste Einschätzung genügen Adresse, Objektart, Wohnfläche, Grundstücksfläche, Baujahr und die wichtigsten Renovationen mit Jahr. Unterlagen verlangen wir beim Erstkontakt nicht. Für den Termin vor Ort helfen Grundbuchauszug, Pläne und die Unterlagen der Gebäudeversicherung Thurgau, falls Sie diese zur Hand haben.
Welche Immobilienbewertung im Thurgau ist kostenlos?
Die Online-Rechner der grossen Immobilienportale sind kostenlos und liefern eine grobe Grössenordnung. Auch unsere Ersteinschätzung beim Termin vor Ort ist kostenlos. Aus dem Erstkontakt entstehen weder Kosten noch Verpflichtungen. Ein Verkehrswertgutachten einer qualifizierten Fachperson ist dagegen eine eigene, kostenpflichtige Leistung.
Soll ich meine Immobilie bewerten lassen, obwohl ich noch nicht verkaufen will?
Das kann sinnvoll sein, zum Beispiel für die Planung im Alter, eine Nachlassregelung oder einfach, um Klarheit zu haben. Eine Einschätzung verpflichtet Sie zu nichts. Welche Gründe dafür und dagegen sprechen, lesen Sie im Beitrag Bewerten lassen ohne Verkaufsabsicht.
Was ist der Unterschied zwischen Marktwert, Verkehrswert und Verkaufspreis?
Der Marktwert ist der Preis, der unter normalen Bedingungen am Markt voraussichtlich erzielbar ist. Verkehrswert ist der Begriff, den Gesetz und Steuerbehörden verwenden, etwa bei Erbteilung, Scheidung oder für den Steuerwert. Der Verkaufspreis ist der Betrag, den Käufer und Verkäufer am Ende im Kaufvertrag vereinbaren.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Steuersätze, Gebühren und Gesetze ändern sich; massgebend sind die amtlichen Quellen. Für die konkrete Berechnung in Ihrem Fall wenden Sie sich an die Steuerverwaltung des Kantons Thurgau, das zuständige Grundbuchamt und Notariat oder eine Fachperson.
Geschrieben und geprüft von der Redaktion von Immobilienbewertung Thurgau.
Transparenzhinweis: Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung Künstlicher Intelligenz erstellt und vor der Veröffentlichung redaktionell gegen die genannten Quellen geprüft (Kanton Thurgau, Bund, TKB/IAZI). Abbildungen sind teilweise KI-generierte Symbolbilder. Massgeblich sind die aktuellen Originalquellen.
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