Kurz gesagt
Nach dem Absenden prüfen wir Ihre Angaben und gleichen sie mit regionalen Vergleichswerten ab. Innerhalb weniger Tage rufen wir Sie an und vereinbaren einen Termin vor Ort. Dort erhalten Sie eine persönliche Ersteinschätzung als Wertspanne, mit Begründung und Datum. Ob Sie danach Ihre Optionen besprechen möchten, entscheiden Sie. Ihre Angaben gehen nur an das Partnerbüro aus unserem Netzwerk, das Ihre Anfrage bearbeitet, an niemanden sonst, und werden nur für Ihre Anfrage verwendet. Aus der Bewertung entstehen kein Auftrag, keine Kosten und keine Verpflichtung zum Verkauf.
Die fünf Schritte im Überblick
Der Weg von Ihrer Anfrage bis zur Ersteinschätzung ist kurz und immer derselbe. Es gibt keinen automatischen Versand, keine Weitergabe ausser an das zuständige Partnerbüro und keinen Anruf zu einem anderen Thema als Ihrer Anfrage.
Sie geben Ihre Objektangaben ein
Objekttyp, Ort, Fläche, Baujahr, Zustand und Besonderheiten. Ein Schritt pro Bildschirm, ohne Unterlagen, in wenigen Minuten.
Wir prüfen die Angaben
Wir prüfen Ihre Angaben und gleichen sie mit regionalen Vergleichswerten ab. Bearbeitet wird Ihre Anfrage von einem Partnerbüro aus unserem Netzwerk, das Ihre Region kennt.
Wir rufen Sie an
Innerhalb von wenigen Tagen rufen wir Sie an und vereinbaren mit Ihnen einen Termin vor Ort.
Sie erhalten die Ersteinschätzung vor Ort
Beim Termin erhalten Sie eine persönliche Werteinschätzung als Spanne, mit Begründung und Datum, und besprechen die nächsten Schritte für den Verkauf.
Keine Kosten, keine Verpflichtung
Aus dem Erstkontakt entstehen keine Kosten und keine Verpflichtungen. Sie entscheiden, wie es weitergeht, und werden über jeden weiteren Schritt und allfällige Kosten vorab informiert, von A bis Z.
Schritt 1: Sie geben Ihre Objektangaben ein
Das Formular fragt nach dem, was für eine erste Einordnung nötig ist: Objekttyp, Postleitzahl und Ort, Wohnfläche, Grundstückfläche, Zimmerzahl, Baujahr, Zustand, grössere Renovationen und Besonderheiten wie Garage, Aussicht oder Einliegerwohnung. Danach fragen wir, was Sie mit der Einschätzung vorhaben und wie Sie kontaktiert werden möchten. Ein Schritt pro Bildschirm, in wenigen Minuten erledigt, auch auf dem Handy.
Unterlagen brauchen Sie keine. Kein Grundbuchauszug, keine Pläne, keine Fotos. Die Strasse ist freiwillig; Postleitzahl und Ort reichen für die Ersteinschätzung. Ihre Kontaktdaten stehen ganz am Schluss, und Sie sehen vor dem Absenden, wer die Angaben liest, wozu und wie lange sie gespeichert bleiben. Die Details dazu finden Sie in der Datenschutzerklärung; den Einstieg finden Sie unter Immobilienwert ermitteln.
Schritt 2: Wir prüfen die Angaben
Ihre Angaben werden nicht von einem Programm bewertet, sondern von uns gelesen. Wir gleichen Objekttyp, Ort, Fläche, Alter und Zustand mit regionalen Vergleichswerten ab, vor allem mit dem Thurgauer Eigenheim-Index, den die TKB vom IAZI berechnen lässt und der auf tatsächlichen Handänderungen im Kanton beruht. Wo Ihre Angaben Fragen aufwerfen, etwa bei einem sehr alten Haus mit vielen Umbauten, fragen wir nach, bevor wir eine Zahl nennen.
Die Ersteinschätzung ist eine Orientierung aus Objekt- und Marktdaten, kein Gutachten und keine Zusage eines Verkaufspreises. Zustand, Ausbau, Aussicht und Lage innerhalb der Gemeinde lassen sich erst vor Ort vollständig berücksichtigen. Wie die Einschätzung entsteht und wo ihre Grenzen liegen, beschreibt die Seite Methodik der Ersteinschätzung.
Schritt 3: Sie erhalten die Ersteinschätzung
Innerhalb weniger Tage rufen wir Sie an und vereinbaren einen Termin vor Ort. Beim Termin erhalten Sie eine Wertspanne, die Begründung dazu, die verwendeten Vergleichswerte mit Datum und den Hinweis, welche Faktoren die Spanne nach oben oder unten verschieben könnten. Eine einzelne Zahl ohne Erklärung gibt es von uns nicht, weil sie mehr Sicherheit vortäuscht, als eine Ersteinschätzung leisten kann.
Der Grund Ihrer Anfrage hilft uns, den Termin vorzubereiten: Wer in den nächsten Monaten verkaufen will, bespricht vor Ort Zeitplan, Unterlagen und Angebotspreis; wer den Verkauf erst in ein bis zwei Jahren plant, erhält die Einschätzung und einen Fahrplan bis dahin. Wer ein geerbtes Haus klären muss oder sich trennt, erhält eine sachliche Einordnung ohne Zeitdruck.
Kostenlos und unverbindlich. Innerhalb von wenigen Tagen rufen wir Sie an und vereinbaren einen Termin vor Ort für die Ersteinschätzung. Verkauf noch nicht entschieden? Die Bewertung verpflichtet Sie zu nichts.
Immobilienwert unverbindlich einschätzenSchritt 4: Auf Wunsch besprechen wir Ihre Optionen
Verkaufen, behalten, vermieten oder renovieren: Diese Frage stellt sich für viele Eigentümerinnen und Eigentümer im Thurgau lange vor einem Inserat. Wenn Sie möchten, besprechen wir die Optionen anhand Ihrer Situation, mit den Marktdaten und den Kosten, die je nach Weg anfallen. Für eine persönliche Einschätzung kommen wir zu Ihnen und schauen uns das Objekt an. Wer sich zuerst allein einlesen will, findet die Grundlagen im Entscheidungs-Hub Verkaufen, behalten, vermieten oder renovieren und auf der Seite Haus verkaufen im Thurgau.
Sie entscheiden, wie es nach dem Termin weitergeht. Über jeden weiteren Schritt und über allfällige Kosten werden Sie vorher informiert, von A bis Z. Ein Auftrag entsteht erst, wenn Sie ihn unterschreiben.
Schritt 5: Keine Verpflichtung, keine Kosten
Die Ersteinschätzung und das Gespräch kosten nichts und binden Sie an nichts. Es entsteht kein Auftrag, kein Vertrag und keine Pflicht zu verkaufen. Ihre Angaben werden ausschliesslich für Ihre Anfrage verwendet und vom zuständigen Partnerbüro aus unserem Netzwerk bearbeitet; eine Weitergabe an andere Dritte findet nicht statt. Auf Wunsch löschen wir Ihre Angaben, eine kurze Nachricht genügt.
Marktupdates, etwa zum nächsten Eigenheim-Index, erhalten Sie nur, wenn Sie das separat gewünscht haben, höchstens einmal pro Quartal und mit Abmeldung in jeder Nachricht. Wer das nicht wünscht, hört nach der Ersteinschätzung nichts mehr von uns.
Wenn Ihre Immobilie ausserhalb des Thurgaus liegt
Unser Schwerpunkt und unsere Marktdaten auf dieser Website betreffen den Kanton Thurgau. Unser Partnernetzwerk ist aber schweizweit tätig und regional verwurzelt: Liegt Ihr Objekt in einem anderen Kanton, rufen wir Sie genauso an und vereinbaren den Termin vor Ort mit dem Büro, das Ihre Region kennt. Für Steuern und Gebühren gelten dann die Regeln Ihres Kantons; die Zahlen auf dieser Website beziehen sich auf den Thurgau.
Häufige Fragen
Wie schnell erhalte ich die Ersteinschätzung?
Der Anruf für den Termin kommt innerhalb weniger Tage nach dem Absenden, die Einschätzung erhalten Sie beim Termin vor Ort. Eine Ersteinschätzung, die sofort auf dem Bildschirm erscheint, gibt es bei uns bewusst nicht, weil sie ohne Prüfung der Angaben keine verlässliche Orientierung wäre.
Werden meine Angaben weitergegeben?
Nur an das Partnerbüro, das Ihre Anfrage bearbeitet. Immobilienbewertung Thurgau arbeitet mit einem Netzwerk von Immobilienbüros zusammen; Ihre Angaben gehen an das Büro, das für Ihre Region zuständig ist, und werden nur für Ihre Bewertungs- oder Verkaufsanfrage verwendet. Es gibt keine Weitergabe an Banken, Versicherungen oder andere Dritte und keine Verwendung für Werbung.
Bin ich nach der Bewertung zu etwas verpflichtet?
Nein. Aus der Ersteinschätzung entsteht kein Auftrag, kein Vertrag und keine Verpflichtung, zu verkaufen oder mit uns weiterzuarbeiten. Sie können die Einschätzung als Grundlage für Ihre eigene Entscheidung nutzen, ganz gleich, welchen Weg Sie danach wählen.
Kann ich die Bewertung ohne Telefonnummer anfordern?
Nein. Die Ersteinschätzung entsteht beim Termin vor Ort, den wir telefonisch mit Ihnen vereinbaren. Deshalb brauchen wir Ihre Telefonnummer; sie wird nur für diesen Anruf und den Termin verwendet, nie für Werbung. Die E-Mail-Adresse brauchen wir für die Bestätigung Ihrer Anfrage.
Zuletzt geprüft: . Quellen und Stand stehen bei den jeweiligen Zahlen.